Allgemeine Geschäftsbedingungen im Alltag
Kein Internetformular kommt ohne sie aus, diese kleinen Checkboxen kurz vor dem Absendebutton. Ob nun beim Bestellen eines Buches oder der Registrierung im Sozialnetzwerk - überall lauern kleine Felder, in die man einen Haken platzieren soll, wenn man mit den "AGB" einverstanden ist. Meistens ist man dann auch einverstanden, da es ohne Haken kein Weiterkommen gibt. Aber was genau hat man da jetzt eigentlich getan? Im Grunde hat man seine Unterschrift unter ein ziemlich umfangreiches Vertragswerk allein durch einen fahrlässigen Mausklick gesetzt. Denn Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nichts weiter, als zusätzliche Vertragsbestandteile, die zu komplex sind, um sie mit jedem Kunden einzeln auszuhandeln. Oder wie es der Gesetzgeber formuliert: "Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt" (§305 BGB).
Der Kauf einer Kaffeemaschine
Die kleine Jessica geht in ein Warenhaus und möchte dort ihrer Oma zum Geburtstag eine Kaffeemaschine kaufen. In dem Moment, in dem sie dem Verkäufer ihr Geld gibt und die Kaffeemaschine entgegennimmt ist der Kaufvertrag "Kaffeemaschine gegen Geld" zustande gekommen. Nun gelten sämtliche Bestimmungen des BGB, die sich auf einen Kaufvertrag beziehen. Diese Regelungen sind jedoch teilweise von den Vertragsparteien abänderbar und oft gar nicht in deren Interesse. Also sind beide bestrebt, zusätzliche Vertragsklauseln aufzusetzen, um den Vertrag nach ihren Vorstellungen zu modifizieren. Da das Warenhaus nicht nur speziell für Jessica solche Klauseln formulieren möchte, existieren Allgemeine Geschäftsbedingungen, in denen alles drinsteht, was für jeden Kaufvertrag mit diesem Warenhaus gelten soll. So wird der Rechtsverkehr vereinfacht und möglichen Problemen im Rahmen des Vertrages vorgebeugt.
Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Im "Kleingedruckten" kann eine ganze Menge drinstehen. Hauptsächlich geht es darum, was passieren soll, wenn irgendetwas schiefgeht. Was passiert, wenn es Lieferprobleme gibt? Kann eine Partei vom Vertrag zurücktreten? Wann muss gezahlt werden? Natürlich wird auch der Fall geregelt, dass die Ware Mängel aufweist. Aber auch so vermeintlich banale Sachen wie der Gerichtsstand können hier festgelegt werden. Für ein Großunternehmen mit Sitz in Berlin kann es sehr teuer werden, wenn es ständig in München vor Gericht ziehen muss, um sein fälliges Geld einzutreiben. Da die AGB immer von einer Partei, meistens dem großen Unternehmen der anderen (kleineren) Partei auferlegt wird, existiert im neuen Schuldrecht des BGB eine umfangreiche Inhaltskontrolle. So sollen die meist unterlegenen Verbraucher geschützt werden, indem die AGB-Steller nur begrenzt Klauseln vorformulieren dürfen. Für den Alltag ganz interessant ist vielleicht die Tatsache, dass jedes Warenhaus bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen muss. Da dies jedoch in den seltensten Fällen praktiziert wird, müssen die AGB irgendwo im Laden deutlich sichtbar ausgehängt werden. Also das nächste Mal beim Einkaufen einfach drauf achten, ob die Filiale ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommt.
