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Was versteht man unter Datenschutz und welchen Zweck hat er?

Personenbezogene Daten müssen vor Missbrauch beschützt werden, dieser Vorgang wird als Datenschutz bezeichnet. Der Zweck des Datenschutzes ist es, jeden Einzelnen davor zu schützen, dass er in seinem verfassungsrechtlichen Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht auf Selbstbestimmung, nicht durch den Umgang mit seinen persönlichen Daten beschränkt wird. Es soll dadurch unmöglich gemacht werden, dass jeder Mensch für andere vollkommen "durchsichtig" wird, da man ohne den Datenschutz alles über die entsprechende Person einfach googlen könnte.

Die Geschichte des Datenschutzes

Die Pläne der US-Regierung in den 60er Jahren, ein Datenzentrum national aufzubauen, um das staatliche Informationswesen zu verbessern, gaben Anlass zu ersten Diskussionen weltweit. Da sämtliche Daten von Einwohnern der USA dort gespeichert werden sollten, betrachteten viele dies als einen Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Gut der Persönlichkeit(sentfaltung), auch dem "Right to be alone". Das angestrebte Projekt scheiterte jedoch im Kongress. Auf Grund von Forderungen zur gesetzlichen Regelung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, wurde der Privacy Act 1974 verabschiedet. Für die Behörden des Staates galten nun im Prinzip folgende Grundsätze, welche auch noch heute verfolgt werden: eine Datenerfassung muss erforderlich sein, sie muss zudem die Sicherheit des Staates betreffen und muss offenkundig gemacht werden, also transparent sein. Die Debatten rund um das Thema Datenschutz wurden jedoch nicht nur in den USA geführt, sondern auch in Deutschland. 1977 wurde hier zu Lande das Bundesdatenschutzgesetz verabschiedet. Als besonders prägend stellte sich das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 dar, welches das Recht jedes einzelnen Individuums, in der Regel selbst darüber zu bestimmen, wer seine persönlichen Daten und zu welchem Zweck verwenden darf.

Die Bedeutung des Datenschutzes

Damit ist die Bedeutung des Datenschutzes in den letzten Jahren mit der Weiterentwicklung der Digitaltechnik gestiegen. Sowohl Internet, E-Mails, Handys, als auch Videoüberwachung und sogar die verschiedenen Methoden des elektronischen Zahlungsverkehrs bieten immer neue Möglichkeiten der Datenerfassung. Doch wer könnte überhaupt Interesse an derartig persönlichen Daten haben? Dies trifft sowohl auf den Staat, als auch private Unternehmen zu. Beispiele dafür sind zum Einen, auf der Seite des Staates, die Finanzbehörden, diese haben ein enormes Interesse an diversen Transaktionen bei Banken gerade bezüglich von Steuerhinterziehungen; die Polizei möchte mit der Überwachung der Telekommunikation die Rate zur Bekämpfung von Verbrechen verbessern. Zum Anderen, auf der Seite der Unternehmen, sehen in der Mitarbeiterüberwachung eine Möglichkeit, die Effizienz am Arbeitsplatz zu steigern. Zudem wird die Erstellung von Kundenprofilen dazu genutzt, das Marketing entsprechend anzupassen, Auskunfteien, wie zum Beispiel die Schufa-Auskunft, werden gleichzeitig zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit eben dieser Kunden benötigt. Obgleich große Teile der Bevölkerung gleichgültig und unvorsichtig mit seinen persönlichen Daten umgehen, nehmen die Gefahren doch stetig zu. Datenschutz ist auf Grund des Fortschritts in der Technik oft wirkungslos, so dass Datenschütze sich mehr und mehr statt mit der Datensicherheit, mit der Durchsetzbarkeit des Datenschutzes befassen.