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Geschichte der Bibliothek

Bibliotheken gab es bereits bei den Alten Ägyptern, die ihre Papyrusrollen dort unterbrachten. Diese Rollen sind bis ins Jahr 1866 v. Chr. datierbar. Auch bei den Griechen lassen sich Überreste von privaten und öffentlichen Bibliotheken finden. Man kann sagen, dass jedes bedeutende Volk der Antike Bibliotheken angelegt und dort sein Wissen untergebracht hat. Im Alten Rom soll es 29 öffentliche Bibliotheken gegeben haben, die von den Bewohnern der Stadt fleißig besucht wurden. Die bedeutendste Bibliothek der Antike war die Bibliothek von Alexandria, die bei der Invasion von Cäsar in Brand geriet. Endgültig zerstört wurde sie wahrscheinlich bei der Christianisierung des Römischen Reiches.

Geschichte der Bibliothek

Eine Bibliothek ist allgemein gesprochen eine geordnete Sammlung von publizierbaren Medien. Es muss sich dabei nicht nur um Bücher handeln, denn eine Bibliothek kann auch CDs, DVDs, Zeitschriften und andere Medien enthalten. In der neueren Zeit kann der Begriff der reinen Büchersammlung nicht mehr auf Bibliotheken angewandt werden. Es gibt private Bibliotheken, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, und öffentliche Bibliotheken. Im Allgemeinen können Medien für einen bestimmten Zeitraum ausgeliehen werden, allerdings hat jede Bibliothek einen Präsenzbestand, d.h. Medien, die nicht verliehen werden. Vor allem an Universitäten findet man auch Präsenzbibliotheken - das sind Bibliotheken, die überhaupt keine Medien verleihen. Man muss vor Ort sein, um lesen zu können. Und hier kann man eine weitere Unterscheidung vornehmen: Gerade an Universitäten gibt es meistens nur rein wissenschaftliche Bibliotheken, während bspw. öffentliche Stadtbibliotheken neben wissenschaftlichen Werken auch Bellestristik, Kochbücher, Kinderbücher und vieles mehr enthalten. Man kann Bibliotheken also getrost als wahre Schatzkammern des Wissens bezeichnen.

Benutzung einer Bibliothek

Die Besucher einer Bibliothek unterliegen immer Benutzungsordnungen. Dazu zählen bspw. Leihfristen - man darf kein Buch so lange ausleihen, wie man möchte. Die meisten öffentlichen Bibliotheken verlangen einen geringen monatlich oder jährlich zu entrichtenden Pauschalbetrag; für die Überziehung von Leihfristen fallen im Allgemeinen Strafgebühren an. Das eigentliche Entleihen der Medien ist meistens kostenlos. Weiterhin unterliegen die Entleiher der Sorgfaltspflicht für die von Ihnen entliehenen Werke. Die Medien müssen in einem einwandfreien Zustand zurückgegeben werden, sonst muss der Benutzer ebenfalls Strafgebühren entrichten. In der Bibliothek selbst sind ebenfalls Regeln einzuhalten. So soll es sich um Orte handeln, an denen man in Ruhe arbeiten kann. Deswegen sind laute Gespräche und Handys in Bibliotheken verboten. Es empfiehlt sich, die Benutzungsordnungen vor der Ausleihe genau zu studieren und sich daran zu halten.